Reparaturfreigabe vorab?

Immer häufiger werden von Versicherungen im Haftpflichtfall vorab Reparaturfreigaben bis 2.500 Euro, teilweise sogar bis 5.000 Euro erteilt. Diese unbürokratische und kulante Vorgehensweise verspricht den Reparaturbetrieben eine schnelle Begleichung ihrer Rechnung.

 

Dieser Vorteil wird aber oft teuer erkauft:

 

Durch die Reparaturfreigabe wird versucht den unparteiischen und neutralen Sachverständigen auszuschalten, somit fehlen den Werkstätten und deren Kunden wichtige Beweismittel bei späteren eventuell strittigen Auseinandersetzungen mit dem Schädiger bzw. dessen Versicherung.

Gegen nachträgliche sogenannte „Rechnungskontrollen“ oder Nichtanerkennen des vollen Schadenumfanges kann sich der Reparaturbetrieb ohne ein unparteiisches und neutrales Gutachten nicht erfolgreich wehren. Gegenüber dem Kunden werden Wertminderungsansprüche und Nutzungsausfallkosten oft nicht berücksichtigt.

 

Dadurch ist der Kunde oftmals verärgert und meidet diesen Reparaturbetrieb in Zukunft.

 

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Stütz
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